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Psychotherapie

Behandlungsangebot

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde
  2. Einzelpsychotherapie
  3. Eltern- bzw. Bezugspersonengespräche
  4. Kurzzeit- & Langzeittherapie
  5. Akutbehandlung

Psychotherapieverfahren

Die Tiefenpsychologische Psychotherapie ist eines der in Deutschland anerkannten Richtlinienverfahren und beruht auf den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse und ihren Weiterentwicklungen. Das Wort “tief” verweist zum Einen auf die Tiefe des Unbewussten (unbewusste oder unverstandene Wünsche, Motive oder Konflikte) als auch auf die “Tiefe” der Zeit. Einflüsse aus Kindheit und Jugend können Ursachen und Auslöser aktueller Konflikte sein. Das tiefenpsychologische Verständnis geht davon aus, dass unser Erleben und Verhalten in großem Maße von unbewussten seelischen Prozessen gesteuert wird. Wenn wir Symptome entwickeln, kann dies zunächst als Selbstheilungsversuch verstanden werden, um seelische Not zu lindern. Werden diese inneren Konflikte in der Therapie verstanden, bearbeitet und bewältigt, nimmt der Leidensdruck in der Regel wieder ab und die Symptome verschwinden. Anstehende Entwicklungsaufgaben können angegangen werden.

Methode

Die Behandlung erfolgt in der Regel sitzend von Angesicht zu Angesicht. Eine Couch oder anderes Mobiliar, was mit der klassischen Psychoanalyse in Verbindung gebracht wird, kommt normalerweise nicht zum Einsatz. Fünfzigminütige Therapiesitzungen finden ein- bis zweimal wöchentlich statt. Behandelt werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bei Kindern und Jugendlichen gehören zu einer psychotherapeutischen Behandlung neben den Einzelterminen mit dem Kind oder Jugendlichen zusätzliche Eltern- bzw. Bezugspersonengespräche, die in größeren zeitlichen Abständen vereinbart werden. Bei jungen Erwachsenen wird eine Psychotherapie in der Regel als Einzeltherapie durchgeführt. Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht.

Behandlungsablauf

In den ersten Terminen (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird zunächst geklärt welche Behandlungsmaßnahmen, wie z.B. Ergotherapie, Erziehungsberatung, Jugendhilfe,  sinnvoll sind und ob eine Psychotherapie indiziert ist. Dazu werden im Rahmen einer emotionalen Diagnostik neben einer ausführlichen biografischen Anamnese, spezifische Fragebögen und Tests, die zum Teil in Gesprächsform oder mit zusätzlichem Material (Spielfiguren, Mal- und Zeichenmaterial, Bildkarten) durchgeführt werden, eingesetzt. Hoffnungen, Sorgen, Wünsche und Ängste können erfasst und sichtbar gemacht werden. Wie werden wesentliche Lebensbereiche, wie Schule, Freizeit, Familie und Freunde erlebt und welche Veränderungen sind wünschenswert? Die Diagnostik kann wertvolle Hinweise zur Entstehung und zum Verständnis eines Problems liefern und gegebenenfalls das Vorgehen in der Behandlung gewinnbringend mitbestimmen.

Psychotherapie bezeichnet die Behandlung seelischer und psychosomatischer Störungen mit Hilfe spezifischer Methoden und Interventionen. Bei Kindern und Jugendlichen wird neben dem therapeutischen Gespräch ergänzend mit spielerischen, kreativen und künstlerischen Mitteln gearbeitet. Ein gemeinsames Verstehen ist der erste Schritt im Heilungsprozess.

Behandlungsspektrum

Sie bekommen Unterstützung bei:
  1. Depression - Selbstwertproblemen
  2. Ängste - Phobien
  3. Aggressives Verhalten - Weglaufen - Lügen - Stehlen
  4. Schulunlust - Schulverweigerung
  5. Einnässen - Einkoten
  6. Mobbing - Soziale Interaktionsprobleme
  7. Hyperaktives Verhalten - erhöhte Ablenkbarkeit
  8. Notfall - Krise
  9. Tod - Trennung
  10. Selbstverletzendes Verhalten
  11. Persönlichkeitsstörungen
  12. Entwicklungsstörungen
  13. Psychogene Essstörungen: Anorexie - Bulimie - Binge-Eating-Störung
  14. Schlafstörungen
  15. Psychosomatische Beschwerden: z.B. Spannungskopfschmerzen - Übelkeit
  16. psychische Belastung bei geistiger oder körperlicher Behinderung
  17. psychische Belastung bei chronischer Erkrankung
  18. Zwangs- und Tickstörungen
  19. Migration und Fluchterfahrungen
Wenn eine ambulante Psychotherapie notwendig und gewünscht ist, kann eine Beantragung bei der Krankenkasse erfolgen.

Kosten

Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie wird als Leistung von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse angeboten und bezahlt. Privatpatienten und Beihilfeversicherte sollten sich vor dem Erstgespräch über die Konditionen ihrer Kasse informieren. Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Für alle Behandlungen werden wichtige Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.